BURGBERGFESTIVAL

Das Festival im Zeichen der Burg.


Am 22. August 1981 ging es los: nach langer Planung erlebte Homberg das 1. Burgbergfestival - ein Open Air Festival hoch über den Dächern der Stadt Homberg (Efze) vor der einzigartigen Kulisse der Burgruine, ehrenamtlich organisiert und durchgeführt von engagierten Jugendlichen der Stadtjugendpflege und des Stadtjugendrings e.V. 

 

32 Mal fand das Burgbergfestival auf dem Burgberg statt. Nun beginnt ein neues Burgbergfestival-Zeitalter: Es gibt einen neuen Veranstaltungsort für das älteste Nonprofit-Festival der Region.

Der gestiegene logistische und finanzielle Aufwand sowie die veränderten Ansprüche an Openairs, wie z. B. höhere Sicherheitsvorkehrungen, gaben die Veranlassung ein neues Festivalgelände zu finden.

Mit dem Gelände am Stellberg hat sich ein Veranstaltungsort mit Zukunftspotenzial herauskristallisiert. Ihr habt zukünftig die Möglichkeit, direkt vor Ort zu parken und zu campen und profitiert von günstigen Eintrittspreisen.

Das BBF ist schon immer ein einzigartiges Festival, an dem Helfer, Publikum und Bands großen Spaß haben. Das ist es, was das Burgbergfestival ausmacht und warum nach wie vor das drin steckt, was drauf steht.

In all den Jahren hat sich das Festival etabliert - und ständig verändert.

Das Burgbergfestival ist bis heute ein Non-Profit Event. Ohne die Unterstützung der Stadt Homberg (Efze)derKreissparkasse Schwalm-Eder und weiterer Partner und Sponsoren wäre die Organisation des Festivals nicht möglich.

DIE IRISH NIGHT

Immer in der Freitagnacht vor dem Burgbergfestival veranstalten wir die Irish Night, einen Abend mit Folk und Folkrock, mit bitterem irischen Bier, sanften Melodien und heftigen Tänzen.

Dann erklingen all die bekannten Trink-, Tanz- und Liebeslieder, die traurig-melancholischen Songs und die vor Lebenslust strotzenden Jigs & Reels, traditionelle Folksongs und moderner Folkrock.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Mit dem Erwerb der Eintrittskarte erkennt der/die Erwerber/in die nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters an:


  1. Diese Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Besuch der auf der Karte genannten Veranstaltung. Bei Verlassen des Veranstaltungsorts verliert die Karte ihre Gültigkeit - Wiedereintritt nur mit gültigem Festivalarmband, welches ihr am Eingang des Festivalgeländes bekommt. Das Festivalarmband ist bei Aufforderung der Sicherheitskräfte vorzuzeigen und darf nicht abgenommen werden.
  2. Wird die Veranstaltung abgesagt, erhält der/die Karteninhaber/in den Eintrittspreis bei der Vorverkaufsstelle zurück, bei der er/sie die Karte erworben hat.
  3. Die Verlegung der Veranstaltung bleibt vorbehalten.
  4. Die Veranstalter haben keinerlei Einfluss auf die Gestaltung, den Inhalt und die Länge der einzelnen Darbietungen.
  5. Bei Rock- und Popkonzerten besteht aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden.
  6. Das Mitbringen von Tieren auf das Veranstaltungsgelände ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt ein Verweis vom Veranstaltungsgelände.
  7. Das Mitbringen von Getränken ist auf 1 Liter alkoholfreie Getränke pro Person im Getränkekarton beschränkt.
  8. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Tonbandgeräten, Film- und Videokameras, sperrigen oder pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen und ähnlich gefährlichen Gegenständen ist untersagt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände sowie ggf. Anzeige.
  9. Spiegelreflexkameras mit wechselbaren Objektiven, Videokameras, Tonband-, MD- oder ähnliche Geräte sind ohne entsprechenden Presse-Fotopass auf dem Konzertgelände verboten. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Analoge und digitale Kompaktkameras, sowie Handys mit Kamerafunktion sind erlaubt.
  10. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
  11. Der/die Inhaber/in dieser Eintrittskarte willigt ohne Vergütung durch den Veranstalter darin ein, im Rahmen der Veranstaltung Bildaufnahmen des/der Inhabers/in zu erstellen, zu vervielfältigen, zu senden oder senden zu lassen, sowie in audiovisuellen Medien zu benutzen. Diese Einwilligung erfolgt zeitlich und räumlich unbeschränkt.
  12. Den Anweisungen der Ordnungskräfte ist unbedingt Folge zu leisten. Das Betreten des Bühnenbereichs und das Besteigen von Absperrgittern und Mauern ist untersagt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besucher, die Eigentum des Veranstalters beschädigen oder entwenden, vom Festivalgelände zu verweisen und dies zur Anzeige zu bringen.
  13. Fahrzeuge sind auf den dafür kenntlich gemachten Parkplätzen abzustellen. Das Abstellen und Parken des KFZ erfolgt auf eigene Gefahr.
  14. Das Campen ist nur auf den als Campingplatz ausgewiesenen Plätzen genehmigt. Die Benutzung des Campingplatzes geschieht auf eigene Gefahr.
  15. Erstattung des Eintrittsgeldes für nicht in Anspruch genommene Karten erfolgt nicht.
  16. Das Betreten des Geländes geschieht auf eigene Gefahr, Haftung für verlorene Gegenstände wird nicht übernommen.
  17. Für Kinder ist der Eintritt bis zum 14. Geburtstag frei.
  18. Noch keine 18? Was du beachten musst, kannst du im nächsten Punkt Altersbeschränkung / Jugendschutz nachlesen!

ALTERSBESCHRÄNKUNG / JUGENDSCHUTZ

Das solltet ihr beachten.


Auf dem Festival gilt das deutsche Jugendschutzgesetz (JuSchG).

 

  • Jugendliche unter 14 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Zutritt zum Gelände.
  • Jugendliche ab 14 Jahren dürfen unser Festival in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer Begleitperson (dem/der Erziehungsbeauftragten) besuchen. Dafür bieten wir ein Formular an, in dem die Eltern bescheinigen, dass du unser Festival mit einer Begleitperson (dem/der Erziehungsbeauftragten) besuchen darfst. Darin müssen deine Eltern unterschreiben, dass du auf dem Festivalgelände sein darfst.
  • Jugendliche ab 16 Jahren dürfen bis 0:00 Uhr auf dem Gelände bleiben. Wir bieten analog zu der gängigen Praxis von Diskotheken für alle Jugendlichen über 16 Jahren ein Formular an, in dem die Eltern bescheinigen, dass du mit einer Begleitperson (dem/der Erziehungsbeauftragten) auch nach 0:00 Uhr auf dem Festivalgelände bleiben darfst.
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Erziehungsbeauftragung
Für Jugendliche ab 14 / ab 16 Jahren
Erziehungsbeauftragung2016.pdf
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